KOSTEN
Kostenübernahme Krankenkasse

Mitglieder gesetzlicher
Krankenkassen

BITTE VORHER INFORMIEREN

Osteopathie ist nicht im regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Etliche Krankenkassen bezuschussen allerdings eine osteopathische Behandlung. Hier ist ein Überblick: www.bv-osteopathie.de. Am besten wenden Sie sich im Vorfeld für detaillierte Informationen direkt an Ihre Krankenkasse. Die Kasse kann Ihnen sagen, was sie übernehmen. (Ich bin Mitglied im hpO.) Es kann sehr gut sein, dass Sie für die Teilübernahme der Behandlung bei Ihrem Arzt ein Rezept holen müssen.

Jeder kann natürlich eine osteopathische Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Mitglieder privater
Krankenversicherungen

JE NACH VEREINBARUNG MIT DER KV

Für alle, die eine private Vollversicherung oder private Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder Beihilfe erhalten oder Mitglied der Postbeamtenkrankenkasse sind, erfolgt die Abrechnung der osteopathische Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von Ihrer jeweiligen Vereinbarung mit der Krankenversicherung.